
Vorsorgevollmacht
Richtig handeln im Ernstfall
Für viele Menschen ist es selbstverständlich, im Falle einer durch die Folgen eines Unfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung oder auch bei Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter eingetretenen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit für Verwandte, im Freundeskreis, für Nachbarn oder für Arbeitskollegen notwendige Entscheidungen und Veranlassungen zu treffen. Immer mehr Menschen nutzen daher notariell oder privat errichtete Vorsorgevollmachten.
Im Ernstfall stellen sich den Bevollmächtigten dann viele Fragen:
– Was bedeutet die Vollmacht konkret und zu welchen Rechtsgeschäften berechtigt sie?
– Welche Rechte und Pflichten sind bei der Vollmachtausübung zu beachten?
– Wem gegenüber besteht Rechenschaftspflicht, wer haftet bei etwaigen Fehlern?
– Wie kann das Vollmachtverhältnis seitens des Vollmachtgebers oder der Vollmachtnehmer beendet werden?
Ziel der zwei Abende ist es, den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend
Kenntnisse über die Bedeutung und den Inhalt ihrer Aufgaben zu vermitteln und ihnen für die Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit im Einzelfall Sicherheit zu geben.
Termine und Kursinhalte
04.09.2025:
Allgemeine Einführung in die Voraussetzungen für das
Tätig-werden eines Bevollmächtigten und dessen Aufgaben
11.09.2025:
Die Personenfürsorge und weitere persönliche Angelegen-
heiten sowie Vermögens- und Behördenangelegenheiten
Veranstaltungsort:
Diakonisches Werk, Theobaldstr. 10, 54292 Trier
Uhrzeit:18:00 Uhr
Anmeldung bis: 30.08.2025, bitte per E-Mail an:
btv.trier@diakoniehilft.de
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Anmeldung bitte telefonisch oder per E-Mail an
Betreuungsverein der Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Trier e.V.,
Theobaldstr. 10, 54292 Trier, Tel.: 0651-20900-84/42, Fax: 0651-20900-39,
E-Mail: btv.trier@diakoniehilft.de
Web: www.diakoniehilft.de
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und beantworten gerne Ihre Fragen.
